Sie wollen Mitglied werden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. ist ständig an der Aufnahme neuer Mitglieder interessiert. Entsprechend unserer Satzung bedarf die Mitgliedschaft der Erklärung zur Mitwirkung und des Vorliegens folgender Aufnahmebedingungen:

  1. Ein zivilgesellschaftlicher Träger, der im Bereich der Distanzierungs-und Ausstiegsarbeit tätig ist, kann Mitglied der BAG werden, wenn er eine selbstständig unterschriftsberechtigte Person bestimmt und entsendet.
  2. Es wird eine den Kriterien und dem Leitbild der BAG entsprechende Tätigkeit nachgewiesen, wie z.B. durch wissenschaftliche Evaluation oder Erklärungen von Fachorganisationen oder sachlich befähigte QM-Organisationen und Gremien. Eine Identifikation mit unserer Selbstverpflichtung setzen wir voraus.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich in ihrer Praxis zur Verschwiegenheit und Sicherung erhobener personenbezogener Daten gegenüber Dritten und verfügen über ein fallbezogenes Management sowie eine Falldokumentation. Die Mitglieder verpflichten sich insbesondere zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein entscheidet nach schriftlichem Antrag unter Beibringung der Aufnahmebedingungen die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Gerne können Sie sich für Nachfragen zur Möglichkeit einer Mitgliedschaft an die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle wenden.